Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht
Infos zu diesem Recht
Kindern im Krieg und auf der Flucht geht es besonders schlecht. Deshalb räumt ihnen die UN-Kinderrechtskonvention besondere Schutzrechte ein. Muss ein Kind flüchten, gewähren alle Länder, deren Regierungen die UN-Kinderrechtskonvention unterschrieben haben, diesem Flüchtlingskind Schutz. Das Kind darf nicht in den Krieg zurückgeschickt werden. Das nennt man in der Fachsprache “Recht auf Asyl”. Ist ein Kind alleine aus seinem Heimatland geflohen, muss ihm geholfen werden – auch, wenn es seine Eltern nachholen will. Vater und Mutter dürfen ihr Kind ebenfalls nachholen, wenn sie zunächst allein geflüchtet und dann in Sicherheit sind. Ganz wichtig: Ein Kind, das flüchten musste, hat im neuen Land dieselben Rechte wie alle anderen Kinder auch.
Kein Kind darf gezwungen werden, als Kindersoldat im Krieg oder in einem Bürgerkrieg mitzumachen, wenn es jünger als 15 Jahre ist. Und kein Kind unter 15 Jahren darf als Soldat zum Militärdienst eingezogen werden. Sollte es in einem Land zu einem Krieg oder Bürgerkrieg kommen, ist es durch seine Unterschrift unter die UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet, die Kinder besonders zu schützen und ihnen zu helfen.
Artikel zum Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht
Artikel 10: Familienzusammenführung, grenzüberschreitende Kontakte
Artikel 22: Flüchtlingskinder
Artikel 38: Schutz bei bewaffneten Konflikten; Erziehung zu den Streitkräften
Adressen in München
Amt für Wohnen und Migration
Fachbereich Integrationshilfen nach Zuwanderung
Franziskanerstraße 6-8
81669 München
Tel. (089) 233 40001
wohnungsamt.soz@muenchen.de
Refugio München – für Flüchtlingskinder
Beratungs- und Behandlungszentrum für Flüchtlinge
Rosenheimer Str. 38, 81669 München
Telefon: 089 9829570
Bürozeiten: Mo-Fr 9.00-12.30 Uhr, 13.30-16.00 Uhr
eMail: info@refugio-muenchen.de
www.refugio-muenchen.de
In der Refugio Kunstwerkstatt für Flüchtlingskinder gibt es spezielle Projekte für Flüchtlingskinder, zum Beispiel in der Kunstwerkstatt, beim Tanzen, Musikmachen oder Theaterspielen. Die Kinder treten auf und beteiligen sich mit ihren Kunstwerken an Ausstellungen.
www.grenzenlos-frei.de