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    Recht auf Schutz vor Ausbeutung und Gewalt

    Infos zu diesem Recht

    Jede Gewalt gegen Kinder ist verboten. Keiner darf Kinder schlagen, einsperren, massiv unter Druck setzen oder zu etwas zwingen, wovor sie sich fürchten oder ekeln. Sollten Kinder trotzdem Opfer von Gewalt werden, sind alle Länder, die die UN-Kinderrechtskonvention unterschrieben haben, verpflichtet, diese Kinder fürsorglich zu behandeln und ihnen zu helfen.
    Niemand darf Kinder ausbeuten. Das bedeutet, dass man weder die Gesundheit eines Kindes ausbeuten darf, noch seine Notlage, seine Arbeitskraft oder gar seinen Körper. Kinderarbeit ist verboten, insbesondere, wenn sie gesundheitsschädlich ist. In vielen Ländern beschränken Gesetze die Anzahl der Stunden, die Kinder arbeiten dĂĽrfen. Meistens ist festgelegt, ab welchem Alter Kinder Jobs annehmen können. Warum? Kinder haben schon eine wichtige Arbeit: die Schularbeit – und die hat immer Vorrang! Kinder dĂĽrfen niemals verkauft oder gekauft, entfĂĽhrt oder gegen ihren Willen ins Ausland verschleppt werden. Kein Kind – egal, was es verbrochen hat – darf gefoltert, zu lebenslanger Haft oder gar zur Todesstrafe verurteilt werden. Ab dem 14. Lebensjahr bist du zwar fĂĽr deine Straftaten in Deutschland verantwortlich – doch das muss auf menschenwĂĽrdige Weise und nach den Gesetzen geschehen!

    Artikel zum Recht auf Schutz vor Ausbeutung und Gewalt:

    Artikel 11: Rechtswidrige Verbindung von Kindern ins Ausland
    Artikel 19: Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung
    Artikel 32: Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung
    Artikel 34: Schutz vor sexuellem Missbrauch
    Artikel 35: MaĂźnahmen gegen EntfĂĽhrung und Kinderhandel
    Artikel 36: Schutz vor sonstiger Ausbeutung
    Artikel 37: Verbot der Folter, der Todesstrafe, lebenslanger Freiheitsstrafe, Rechtsbeistandschaft
    Artikel 39: Genesung und Wiedereingliederung geschädigter Kinder
    Artikel 40: Behandlung des Kindes in Strafrecht und Strafverfahren

    Adressen in MĂĽnchen

    Beratungsstelle für Mädchen und junge Frauen

    IMMA e.V.
    Jahnstr. 38/ 2. Stock
    80469 MĂĽnchen

    Tel. 089 – 260 75 31
    beratungsstelle@imma.de
    www.imma.de
    und unsere Onlineberatung unter: www.onlineberatung.imma.de

    Wüstenrose – Fachstelle Zwangsheirat

    IMMA e.V.
    Goethestr. 47/ 1. Etage
    80336 MĂĽnchen

    Tel. 089 – 452 16 35 – 0
    Fax. 089 – 452 16 35 – 29

    Unsere Telefonzeiten sind:
    Montag: 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
    Dienstag: 10.00 Uhr – 12.00 Uhr
    Donnerstag: 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
    wuestenrose@imma.de
    www.imma.de
    Facebook: IMMA.MĂĽnchen

    Weisser Ring e.V

    WEISSER RING e.V. ist die
    einzige bundesweite Hilfsorganisation fĂĽr
    Kriminalitätsopfer und ihre Familien.
    Telefon: 0800 0800 343 (immer besetzt)
    www.weisser-ring.de
    außerdem gibt es hier Streitschlichterangebote, gewaltpräventive Sportprojekte
    etc.pp.

    KinderschutzZentrum MĂĽnchen

    KapuzinerstraĂźe 9
    80337 MĂĽnchen
    Telefon: (089) 55 53 56
    www.kinderschutz-zentren.org
    Sprechzeiten: Mo-Fr 9.00-12.30 Uhr sowie 13.30-17.00 Uhr und Fr 9.00 – 12.30 Uhr sowie 13.30-16.00 Uhr
    Beratungsstelle für Kinder, Eltern und Familien, bietet Hilfe bei familialer Gewalt, Vernachlässigung und Missbrauch.

    KinderschutzBund MĂĽnchen e.V.

    Die Nummer gegen Kummer
    Kinder- und Jugendtelefon des KinderschutzBundes MĂĽnchen
    Tel. 0800 111 0 333
    gebĂĽhrenfrei (auch vom Handy aus) zu erreichen:
    Montag – Samstag von 14.00 – 20.00 Uhr
    Du hast Fragen, Probleme oder steckst in Schwierigkeiten.
    Wir nehmen uns Zeit, Dir genau zuzuhören. Du bist mit Deinen Sorgen und Nöten nicht allein.
    www.kinderschutzbund-muenchen.de

    Willst Du lieber mit Gleichaltrigen sprechen?
    Teens on phone (TOP)
    Jugendliche beraten Jugendliche
    immer samstags 14.00 – 20.00 Uhr
    www.teensonphone.de

    Beratung im Internet fĂĽr Kinder und Jugendliche
    Über persönliche Probleme zu sprechen, fällt Dir vielleicht schwer, dann kannst Du auch schreiben: www.nummergegenkummer.de

    Aktuelle Info

    Was kann man gegen Kinderarbeit unternehmen?

    Kinderarbeit steckt hinter vielen alltäglichen Produkten, wie Schokolade, Orangensaft, Kleidung, Teppiche, Kaffee, Kakao oder Fußbälle. Man kann beim Einkauf darauf achten, dass die Produkte ein Siegel von Transfair oder Rugmark tragen. Diese Siegel garantieren, dass die Waren ohne Kinderarbeit hergestellt wurden.